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Baumelder

Offene Posten und Mahnungen

Sehen, was noch offen ist, und freundlich erinnern oder mahnen.

So findest du es
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Film: Mahnungen

Der Film zeigt „Rechnungen“ mit dem Reiter „Mahnungen“. In der Liste stehen zwei überfällige Rechnungen: RE-2026-00031 von Neubau Weber, 23 Tage überfällig, Vorschlag 1. Mahnung, und RE-2026-00039 von Praxis Dr. Lenz, 9 Tage überfällig, Vorschlag Zahlungserinnerung. Nach dem Senden steht bei beiden unter „Bisher“ die gesendete Stufe.

Ohne Ton und vereinfacht. Den genauen Weg zeigen die Schritte.

Schritt für Schritt

  1. Öffne „Rechnungen“ und den Reiter „Offene Posten“. Dort steht, was noch nicht bezahlt ist. Mit „Nur überfällige“ siehst du nur, was schon fällig ist.
  2. Wechsel zum Reiter „Mahnungen“. Dort stehen die fälligen Zahlungserinnerungen und Mahnungen.
  3. Du entscheidest je Rechnung: Klick „Erstellen“ oder „Ohne Zinsen“.
  4. Sieh dir das „PDF“ an. Dann klick „Senden“ und bestätige mit „Jetzt senden“.

Gut zu wissen

  • Fristen und Gebühren legst du einmal unter „Mahnstufen einstellen“ fest. Vorgabe: Zahlungserinnerung 7 Tage nach Fälligkeit, dann Mahnungen nach 21, 35 und 49 Tagen.
  • Verzugszinsen rechnet Baumelder nur, wenn du „Verzugszinsen berechnen“ einschaltest.
  • Ist nichts fällig, steht dort „Keine Mahnung fällig“.
  • Ist das Geld da, klickst du in der Rechnung „Rest als bezahlt markieren“.

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