Offene Posten und Mahnungen
Sehen, was noch offen ist, und freundlich erinnern oder mahnen.
So findest du es
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- Rechnungen
- Mahnungen
Der Film zeigt „Rechnungen“ mit dem Reiter „Mahnungen“. In der Liste stehen zwei überfällige Rechnungen: RE-2026-00031 von Neubau Weber, 23 Tage überfällig, Vorschlag 1. Mahnung, und RE-2026-00039 von Praxis Dr. Lenz, 9 Tage überfällig, Vorschlag Zahlungserinnerung. Nach dem Senden steht bei beiden unter „Bisher“ die gesendete Stufe.
Ohne Ton und vereinfacht. Den genauen Weg zeigen die Schritte.
Schritt für Schritt
- Öffne „Rechnungen“ und den Reiter „Offene Posten“. Dort steht, was noch nicht bezahlt ist. Mit „Nur überfällige“ siehst du nur, was schon fällig ist.
- Wechsel zum Reiter „Mahnungen“. Dort stehen die fälligen Zahlungserinnerungen und Mahnungen.
- Du entscheidest je Rechnung: Klick „Erstellen“ oder „Ohne Zinsen“.
- Sieh dir das „PDF“ an. Dann klick „Senden“ und bestätige mit „Jetzt senden“.
Gut zu wissen
- Fristen und Gebühren legst du einmal unter „Mahnstufen einstellen“ fest. Vorgabe: Zahlungserinnerung 7 Tage nach Fälligkeit, dann Mahnungen nach 21, 35 und 49 Tagen.
- Verzugszinsen rechnet Baumelder nur, wenn du „Verzugszinsen berechnen“ einschaltest.
- Ist nichts fällig, steht dort „Keine Mahnung fällig“.
- Ist das Geld da, klickst du in der Rechnung „Rest als bezahlt markieren“.
Hat es nicht geklappt? So erreichst du uns.