Baumelder

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Stand: 29. September 2026 · Version 1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung von Baumelder, einer Software für Handwerksbetriebe, die über das Internet bereitgestellt wird. Anbieter ist:

OAKMIND, Inhaber Steffen Göttle
Josef-Klarl-Allee 6, 89601 Schelklingen, Deutschland
E-Mail: [email protected]
(im Folgenden „OAKMIND“)

§ 1 Geltungsbereich, nur für Unternehmer

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen OAKMIND und dem Kunden über die Nutzung von Baumelder, einschließlich der kostenlosen Testphase. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden gilt zusätzlich der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV); er geht diesen AGB in Fragen des Datenschutzes vor.
  2. Baumelder wird ausschließlich Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen angeboten. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können keinen Vertrag schließen. Mit der Registrierung bestätigt die registrierende Person, dass sie Baumelder für ihren Betrieb in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt und berechtigt ist, den Betrieb zu vertreten. OAKMIND kann Nachweise verlangen, etwa eine Gewerbeanmeldung oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn OAKMIND ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

§ 2 Vertragsschluss und Testphase

  1. Die Darstellung von Baumelder auf der Website ist kein bindendes Angebot.
  2. Mit der Online-Registrierung (Name des Betriebs, Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, PIN und Bestätigung der AGB und des AVV) bietet der Kunde den Abschluss eines kostenlosen Testvertrags an. OAKMIND nimmt das Angebot an, indem der Betrieb angelegt und der Firmen-Code angezeigt wird.
  3. Die Testphase ist unentgeltlich und dauert 30 Tage ab der Registrierung. Für sie gelten die Vorschriften über die Leihe (§§ 598 ff. BGB) entsprechend. In der Testphase können bis zu zehn Personen einen Zugang haben, die Inhaberin oder der Inhaber mitgezählt. Zahlungsdaten sind nicht nötig. Die Testphase endet von selbst; sie wird nicht automatisch zu einem kostenpflichtigen Vertrag.
  4. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt zustande, wenn der Inhaber-Zugang des Kunden
    • im Büro unter „Abo“ die Zahlweise und die Zahl der Zugänge wählt und die Bestellung auf der Zahlungsseite von Stripe zahlungspflichtig abschließt,
    • das Abo auf Rechnung bestellt und OAKMIND die Bestellung durch Freischaltung oder in Textform bestätigt, oder
    • in der iPhone-App ein Abonnement über Apple abschließt.
    Es gelten jeweils die bei Abschluss verlinkte Fassung dieser AGB und des AVV. Wird der kostenpflichtige Vertrag während der Testphase geschlossen, endet die Testphase mit seinem Beginn.
  5. Nach dem Ende der Testphase ohne kostenpflichtigen Vertrag bleibt der Zugang auf Lesen und Export beschränkt, damit der Kunde seine Daten sichern kann (§ 13).
  6. Vertragssprache ist Deutsch. Die jeweils geltende Fassung dieser AGB und des AVV steht unter baumelder.de/agb/ und baumelder.de/avv/ und ist bei der Registrierung verlinkt; der Kunde kann sie dort abrufen, speichern und ausdrucken.

§ 3 Leistungen

  1. OAKMIND stellt dem Kunden Baumelder für die Dauer des Vertrags über das Internet zur Nutzung bereit und speichert dafür die Daten des Kunden. Baumelder besteht aus der Büro-Oberfläche im Webbrowser, der Monteur-App für iPhone, der Monteur-App im Browser und den Diensten auf dem Server.
  2. Baumelder unterstützt den Kunden unter anderem bei Arbeitszeiterfassung, Baustellenmeldungen mit Foto und Sprache, Rapporten, Aufträgen, Aufgaben, Kalender und Einsatzplanung, Aufmaß, Angeboten, Nachträgen, Rechnungen, Mahnungen, Wartung und Prüfprotokollen, Urlaub und Abwesenheiten sowie bei Exporten für Lohnbüro und Steuerberatung. Der Funktionsumfang im Einzelnen ergibt sich aus der Beschreibung auf der Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
  3. Baumelder unterstützt die Erstellung elektronischer Rechnungen in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD (Version 2, Profil EN 16931) und prüft die erzeugten Dateien vor der Ausgabe technisch gegen die Format- und Geschäftsregeln. Aussteller der Rechnung ist ausschließlich der Kunde. Eine bestandene technische Prüfung belegt die Einhaltung des Formats, nicht die umsatzsteuerliche Richtigkeit. Für Inhalt und Pflichtangaben der Rechnung, das mit dem Empfänger vereinbarte Format, die rechtzeitige Ausstellung und die Aufbewahrung ist der Kunde verantwortlich. Entsprechendes gilt für Exporte im DATEV-Format: Kontierung und Prüfung vor dem Import übernehmen der Kunde oder seine Steuerberatung. Baumelder ist mit der DATEV eG nicht verbunden.
  4. Automatische Auswertungen, etwa Sprache zu Text, Text auf Fotos oder Vorschläge für Rapporte, Aufgaben und Material, sind Vorschläge. Sie können unvollständig oder falsch sein und werden erst wirksam, wenn eine berechtigte Person sie übernimmt.
  5. OAKMIND erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnberatung. Baumelder ersetzt weder Buchhaltung noch Steuerberatung und ist kein Archivsystem für gesetzliche Aufbewahrungspflichten.
  6. Einrichtung vor Ort, Schulungen, Datenübernahme aus anderen Programmen und individuelle Anpassungen gehören nicht zum Leistungsumfang, soweit nicht gesondert vereinbart. Fragen zur Bedienung und Fehlermeldungen nimmt OAKMIND über „Problem melden“ in App und Büro oder per E-Mail entgegen.
  7. Funktionen, die als Beta, Vorschau oder Test gekennzeichnet sind, und die iPhone-App während der Verteilung über Apple TestFlight werden ohne Zusage einer bestimmten Beschaffenheit bereitgestellt. Karten und die Umwandlung von Adressen in Koordinaten beruhen auf frei verfügbaren Diensten Dritter und können sich ändern oder ausfallen.
  8. Verbindet der Kunde Baumelder mit Diensten Dritter, etwa einem Kalender oder einem eigenen OpenAI-Konto, schließt er dafür selbst einen Vertrag mit dem Dritten. Für die Leistungen dieser Dienste ist OAKMIND nicht verantwortlich.

§ 4 Verfügbarkeit und Wartung

  1. OAKMIND stellt Baumelder grundsätzlich rund um die Uhr bereit und behebt Störungen im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren so schnell wie möglich.
  2. OAKMIND darf Baumelder für Wartung, Aktualisierungen und die Behebung von Störungen vorübergehend einschränken. Geplante Arbeiten legt OAKMIND nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten und kündigt längere Unterbrechungen vorher an. Dringende Arbeiten zur Abwehr von Sicherheitsrisiken sind jederzeit möglich.
  3. Störungen außerhalb des Einflussbereichs von OAKMIND, insbesondere des Internets, der Geräte und Netze des Kunden sowie der Dienste von Apple (App Store, Push-Benachrichtigungen), Stripe und Cloudflare, hat OAKMIND nicht zu vertreten.
  4. Die Mängelrechte (§ 10) und die Haftung (§ 11) bleiben von diesem Paragraphen unberührt.
  5. Die iPhone-App speichert Zeiten, Meldungen, Fotos und Sprachaufnahmen auch ohne Verbindung auf dem Gerät und überträgt sie, sobald wieder eine Verbindung besteht.
  6. OAKMIND sichert die Datenbank und die gespeicherten Dateien täglich. Die Sicherung dient der Wiederherstellung des Dienstes und ersetzt nicht die eigene Datensicherung und Aufbewahrung des Kunden (§ 9).

§ 5 Zugänge

  1. Die Anmeldung erfolgt mit Firmen-Code, Personalnummer und PIN. Jeder Zugang gehört zu einer einzelnen Person und darf nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden.
  2. Als Zugang zählt jede aktive Person mit eigener Anmeldung, gleich in welcher Rolle. Personen ohne eigene Anmeldung und abgeschaltete Personen zählen nicht.
  3. Im kostenpflichtigen Vertrag darf der Kunde höchstens so viele Zugänge aktiv halten, wie er gebucht hat. Weitere Zugänge kann er jederzeit hinzubuchen; sie gelten sofort. Weniger Zugänge kann er zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode buchen, jedoch nicht weniger als aktive Personen mit Zugang; bis dahin bleiben die bezahlten Zugänge nutzbar.
  4. Der Kunde hält PINs und sonstige Zugangsdaten geheim, verpflichtet seine Nutzer dazu und schaltet Zugänge ausgeschiedener Personen unverzüglich ab. Besteht der Verdacht, dass Unbefugte Zugangsdaten kennen, ändert der Kunde sie und informiert OAKMIND.

§ 6 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die bei Vertragsschluss angezeigten Preise. Bei Zahlung über Stripe oder auf Rechnung verstehen sich alle Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise gelten für den Tarif „Baumelder Komplett“ je Monat oder je Jahr und richten sich nach der Zahl der gebuchten Zugänge; eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an.
  2. Das Entgelt ist jeweils zu Beginn einer Abrechnungsperiode im Voraus fällig. Die Zahlung über Stripe erfolgt mit den dort angebotenen Zahlungsarten; ergänzend gelten die Bedingungen von Stripe. Bei Zahlung auf Rechnung ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Der Kunde ist mit der elektronischen Übermittlung von Rechnungen einverstanden.
  3. Werden Zugänge während einer Abrechnungsperiode hinzugebucht, wird der anteilige Betrag für den Rest der Periode mit der nächsten Rechnung berechnet. Eine Reduzierung gilt ab der nächsten Abrechnungsperiode; für die laufende Periode gibt es keine Gutschrift.
  4. Schließt der Kunde das Abonnement in der iPhone-App ab, ist Apple der Verkäufer. Preis, Abrechnung, automatische Verlängerung, Kündigung und Erstattung richten sich dann nach den Bedingungen von Apple; die im App Store angezeigten Preise sind Endpreise, und OAKMIND stellt dafür keine eigene Rechnung aus. Angeboten werden Stufen nach Teamgröße. OAKMIND kann für Käufe über Apple keine Erstattungen vornehmen.
  5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

  1. Der kostenpflichtige Vertrag läuft bei monatlicher Zahlweise einen Monat, bei jährlicher Zahlweise ein Jahr. Er verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn er nicht vorher gekündigt wird.
  2. Der Kunde kann jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen: bei Zahlung über Stripe im Büro unter „Abo“ oder in Textform an OAKMIND, bei Zahlung auf Rechnung in Textform, bei einem Abonnement über Apple in den Abo-Einstellungen seines Apple-Kontos. Bis zum Ende der Periode kann er die Kündigung im Büro zurücknehmen. OAKMIND kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende einer Abrechnungsperiode in Textform kündigen.
  3. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für OAKMIND liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Baumelder rechtswidrig nutzt, die Sicherheit des Dienstes gefährdet oder wahrheitswidrig angegeben hat, Unternehmer zu sein.
  4. Bereits gezahlte Entgelte für eine laufende Abrechnungsperiode werden bei ordentlicher Kündigung nicht erstattet.

§ 8 Zahlungsverzug und Rückbuchung

  1. Schlägt eine Abbuchung fehl, weist OAKMIND den Kunden per E-Mail darauf hin und gibt ihm Gelegenheit, seine Zahlungsdaten zu aktualisieren. Der Zahlungsdienstleister versucht die Abbuchung in dieser Zeit erneut; Baumelder läuft weiter.
  2. Bleibt ein fälliger Betrag nach diesem Hinweis und einer angemessenen Frist von mindestens 14 Tagen unbezahlt, darf OAKMIND den Zugang auf Lesen und Export beschränken, bis der Betrag ausgeglichen ist. Dasselbe gilt, wenn eine Zahlung zurückgebucht wird oder der Kunde ihr widerspricht und die Rückbuchung nicht innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Eingang beim Zahlungsdienstleister geklärt oder der Betrag ausgeglichen ist; auf die Rückbuchung und die Frist weist OAKMIND den Kunden per E-Mail hin. Die gespeicherten Daten bleiben vollständig erhalten; die iPhone-App bewahrt neue Erfassungen auf dem Gerät auf, bis der Zugang wieder freigeschaltet ist.
  3. Hat der Kunde eine Rückbuchung zu vertreten, ersetzt er OAKMIND die dadurch entstandenen Kosten, insbesondere die Gebühren des Zahlungsdienstleisters. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die gesetzlichen Rechte bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.

§ 9 Pflichten des Kunden

  1. Inhalte. Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er und seine Nutzer in Baumelder erfassen. Er speichert keine rechtswidrigen Inhalte und stellt sicher, dass er die Daten seiner Beschäftigten, seiner Kunden und sonstiger Dritter in Baumelder verarbeiten darf.
  2. Aufbewahrung. Die Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Kunden, etwa nach Abgabenordnung, Handelsgesetzbuch, Umsatzsteuergesetz und den GoBD, dem Arbeitszeitgesetz und dem Mindestlohngesetz, bleiben beim Kunden, auch wenn er Baumelder nutzt. Das gilt auch für die Verfahrensdokumentation seines Betriebs. Der Kunde exportiert aufbewahrungspflichtige Daten regelmäßig und spätestens vor Vertragsende über die Exportfunktion und bewahrt sie selbst auf.
  3. Prüfung. Der Kunde prüft Rechnungen, elektronische Rechnungen, Mahnungen, steuerliche Angaben, Lohn- und Zeitexporte sowie automatische Vorschläge, bevor er sie verwendet oder weitergibt.
  4. Beschäftigte. Der Kunde informiert seine Beschäftigten vor der Einführung von Baumelder über die Verarbeitung ihrer Daten, insbesondere von Arbeitszeiten, Abwesenheiten einschließlich Krankmeldungen, Fotos und Sprachaufnahmen. Besteht ein Betriebsrat, beteiligt er ihn vor der Einführung.
  5. Sicherheit. Der Kunde nutzt Baumelder nicht in einer Weise, die den Betrieb oder die Sicherheit des Dienstes gefährdet, insbesondere nicht durch automatisierte Massenabfragen, Angriffe oder das Umgehen von Zugangs- und Mandantentrennung.
  6. Technik. Der Kunde sorgt für eine geeignete Internetverbindung, aktuelle Browser und geeignete Geräte. Einzelne Funktionen setzen bestimmte Geräte oder Betriebssystemversionen voraus.
  7. Meldungen. Der Kunde meldet Störungen und Fehler unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.

§ 10 Mängel

  1. OAKMIND hält Baumelder während der Laufzeit in vertragsgemäßem Zustand und beseitigt Mängel in angemessener Frist nach Meldung, auch durch eine zumutbare Umgehungslösung.
  2. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Die Haftung für Verschulden richtet sich nach § 11.
  3. Das Recht zur Minderung bleibt unberührt. Der Kunde kann einen Minderungsbetrag von künftigen Zahlungen nur abziehen, wenn OAKMIND den Mangel anerkannt hat oder er rechtskräftig festgestellt ist; das Recht, zu viel Gezahltes zurückzufordern, bleibt bestehen.
  4. Während der kostenlosen Testphase haftet OAKMIND für Mängel nur, wenn sie arglistig verschwiegen wurden (§ 600 BGB).

§ 11 Haftung

  1. OAKMIND haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet OAKMIND nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, etwa die Bereitstellung von Baumelder und die sichere Speicherung der Daten des Kunden.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Für den Verlust von Daten haftet OAKMIND im Rahmen der Absätze 1 bis 3 nur in Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre, wenn der Kunde seine Daten nach § 9 Abs. 2 regelmäßig exportiert hätte.
  5. Während der kostenlosen Testphase haftet OAKMIND nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 599 BGB) sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer Garantie.
  6. Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der Beschäftigten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von OAKMIND. Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.

§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Der Kunde ist Verantwortlicher für die Daten, die er und seine Nutzer in Baumelder erfassen. OAKMIND verarbeitet diese Daten nur in seinem Auftrag. Dafür gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, den der Kunde bei der Registrierung abschließt.
  2. Für Daten, die OAKMIND als eigener Verantwortlicher verarbeitet, etwa Vertrags- und Abrechnungsdaten des Kunden und Anfragen an den Support, gilt die Datenschutzerklärung.

§ 13 Datenexport und Löschung

  1. Die Inhaberin oder der Inhaber des Betriebs kann die Daten jederzeit selbst exportieren: im Büro unter „Daten exportieren“ als ZIP-Archiv mit allen Tabellen in maschinell auswertbarer Form (CSV und JSON) und allen Dateien. Zugangsdaten, Geräte-Kennungen und Schlüssel sind aus Sicherheitsgründen nicht enthalten.
  2. Nach Ende der Testphase oder des kostenpflichtigen Vertrags bleibt der Zugang auf Lesen und Export beschränkt, damit der Kunde seine Daten sichern kann.
  3. Die Inhaberin oder der Inhaber kann die Löschung des Betriebs jederzeit im Büro beantragen. Nach einer Wartezeit von 30 Tagen, in der der Antrag zurückgenommen werden kann, löscht OAKMIND alle Daten des Betriebs, alle Zugänge und alle gespeicherten Dateien. Beantragt der Kunde keine Löschung, löscht OAKMIND die Daten spätestens drei Monate nach Vertragsende, nach vorheriger Ankündigung per E-Mail. Die Einzelheiten regelt der AVV.
  4. OAKMIND bewahrt über das Vertragsende hinaus nur Daten auf, zu deren Aufbewahrung OAKMIND selbst verpflichtet ist, etwa eigene Rechnungen.

§ 14 Änderungen

  1. OAKMIND entwickelt Baumelder weiter und darf Funktionen ändern, ersetzen oder entfernen, wenn der vertraglich vorausgesetzte Nutzen dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Änderungen, die aus rechtlichen Gründen oder zur Beseitigung von Sicherheitslücken nötig sind, sind jederzeit möglich.
  2. Änderungen der Preise, des Leistungsumfangs, der Laufzeit oder der Haftung gelten für bestehende Verträge nur, wenn der Kunde ihnen ausdrücklich zustimmt, etwa im Büro. Stimmt der Kunde nicht zu, gilt die bisherige Fassung weiter; OAKMIND kann den Vertrag dann nach § 7 Abs. 2 ordentlich kündigen. Änderungen des Umsatzsteuersatzes gelten ohne Zustimmung. Für Abonnements über Apple gelten Preisänderungen nach dem Verfahren von Apple.
  3. Andere Änderungen dieser AGB, die wegen geänderter Gesetze oder Rechtsprechung, aus Gründen der Sicherheit, für neue Funktionen, wegen geänderter Vorgaben von Apple oder Stripe oder rein redaktionell nötig sind, teilt OAKMIND mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden in Textform widersprechen und den Vertrag zu diesem Zeitpunkt kündigen. Widerspricht er nicht, gelten die Änderungen; darauf weist OAKMIND in der Mitteilung hin. Für Änderungen des AVV gilt dessen § 12.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO zulässig ist, insbesondere wenn beide Seiten Kaufleute sind oder der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von OAKMIND. OAKMIND darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  3. Erklärungen nach diesen AGB bedürfen der Textform, soweit nichts anderes bestimmt ist.
  4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Zur Streitbeilegung: Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.